Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.04.1990 - 4 OVG A 168/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6477
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.04.1990 - 4 OVG A 168/88 (https://dejure.org/1990,6477)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.04.1990 - 4 OVG A 168/88 (https://dejure.org/1990,6477)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. April 1990 - 4 OVG A 168/88 (https://dejure.org/1990,6477)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,6477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 10.85

    Angemessenheit - Mehrkosten - Hilfeempfänger - Wunsch - Kostenfreie Einrichtung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.04.1990 - 4 A 168/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 15.6.1970, BVerwGE 35 S. 287 = FEVS Bd. 17 S. 363, und Urteil vom 22.1.1987, BVerwGE 75 S. 343 = FEVS Bd. 36 S. 353) ist geklärt, daß die Kosten miteinander zu vergleichen sind, die bei der Unterbringung des Hilfesuchenden in einem von dem Träger der Sozialhilfe unterhaltenen Heim oder einer Einrichtung (der Freien Wohlfahrtspflege) jeweils entstanden wären; solche Einrichtungen bezeichnet das Bundesverwaltungsgericht als gleichartige Einrichtungen, die beide zum Sozialhilfebereich gehören.
  • BVerwG, 15.06.1970 - V C 11.70

    Anforderungen an die Berücksichtigung eines Wunsches des Sozialhilfeempfängers

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.04.1990 - 4 A 168/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 15.6.1970, BVerwGE 35 S. 287 = FEVS Bd. 17 S. 363, und Urteil vom 22.1.1987, BVerwGE 75 S. 343 = FEVS Bd. 36 S. 353) ist geklärt, daß die Kosten miteinander zu vergleichen sind, die bei der Unterbringung des Hilfesuchenden in einem von dem Träger der Sozialhilfe unterhaltenen Heim oder einer Einrichtung (der Freien Wohlfahrtspflege) jeweils entstanden wären; solche Einrichtungen bezeichnet das Bundesverwaltungsgericht als gleichartige Einrichtungen, die beide zum Sozialhilfebereich gehören.
  • BVerwG, 26.06.1975 - II C 73.73

    Beihilfefähigkeit - Heilpädagogische Behandlungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.04.1990 - 4 A 168/88
    Es reicht vielmehr aus, den Begriff der "Heilpädagogik", der im sozialhilferechtlichen Schrifttum nicht erläutert ist und auch in den Materialien zur Entstehungsgeschichte des § 40 Abs. 1 Nr. 2 a (Bundestagsdrucksache 7/308, Bundesratsdrucksache 743/74) nicht näher beschrieben wird, dahin zu verstehen, daß Heilpädagogik die spezialisierte Erziehung, Unterrichtung und Fürsorge von behinderten Kindern und Jugendlichen ist, insbesondere auch "die Arbeit an Mindersinnigen (und) Sinnesschwachen" (vgl. Brockhaus, Enzyklopädie, 17. Auflage 1970 - die noch nicht vollständige 19. Auflage wird diesen Fragenkreis unter dem Stichwort "Sonderpädagogik" behandeln, Stichwort: Heilerziehung, Heilpädagogik; s. a. BVerwG, Urteil vom 26.6.1975, BVerwGE 49 S. 30 - zur Beihilfefähigkeit von heilpädagogischen Maßnahmen nach Beamtenrecht - ebenfalls ohne Begriffsbestimmung).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.05.1987 - 4 A 115/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.04.1990 - 4 A 168/88
    Es ist in der Rechtsprechung des Senates (Urteil vom 26.5.1987 - 4 A 115/86 -) geklärt, daß es einem Hilfesuchenden nach längerer Zeit nicht zuzumuten sein kann, sich in eine andere Einrichtung zu begeben, selbst wenn er zunächst keinen Anspruch darauf hatte, daß der Träger der Sozialhilfe die Kosten für den Aufenthalt in einer von ihm, dem Hilfesuchenden, gewählten Einrichtung trägt.
  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94

    Eingruppierung in die Frühförderung

    Abgesehen davon, daß es in dem von der Revision zitierten Kommentar LPK-BSHG § 40 Rz 19 in der neuen, 4. Aufl., zusätzlich heißt, "insbesondere die Betreuung in einer Sondergruppe eines Kindergartens nach einem heilpädagogischen Konzept (OVG Lüneburg FEVS 42, 22)", unterscheidet sich die Tätigkeit einer Früherzieherin vom Inhalt her deutlich von der einer "einfachen" Kindergärtnerin, wenn damit die Kinderpflegerin gemeint sein sollte.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1996 - 6 S 827/95

    Eingliederungshilfe: Zum Vorliegen einer geistigen Behinderung; zur -

    Im übrigen wird ein im Einzelfall - wie hier - nötiges "Elterntraining" vom Leistungsumfang einer heilpädagogischen Maßnahme im Sinne des § 40 Abs. 1 Nr. 2a BSHG durchaus umfaßt (ebenso OVG Bremen, Urt. vom 26.01.1988 - 2 BA 45/84 -, FEVS 41, 49; vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. vom 11.05.1990 - 4 A 168/88 -, FEVS 42, 22).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 4 ME 400/03

    Eingliederungshilfe für körperlich und geistig behindertes Kind; Angemessenheit

    Der Wunsch ist angemessen, wenn die gewünschte Hilfe geeignet ist, den individuellen Förderbedarf zu decken (Urteil des Senats vom 11.5.1990 - 4 OVG A 168/88 - FEVS 42, 22 und ständige Rechtsprechung).
  • VG Stade, 17.01.2003 - 4 A 1394/01

    Kostenübernahme für eine PETÖ-Behandlung

    Hierzu kann auf die Ausführungen des OVG Lüneburg in seinem Urteil vom 11. Mai 1999 (FEVS 42, 22) verwiesen werden.
  • VG Stade, 28.08.2002 - 4 A 427/00

    Eingliederungshilfe; Förderung; Heilpädagogik; Konduktiv; Petö

    Hierzu kann auf die Ausführungen des OVG Lüneburg in seinem Urteil vom 11. Mai 1999 (FEVS 42, 22) verwiesen werden.
  • VG Göttingen, 12.06.2002 - 2 A 2077/00

    Behinderter; Behinderung; Eingliederungshilfe; heilpädagogische Maßnahme; Kind;

    Die Petö-Therapie ist - hiervon geht inzwischen auch der Beklagte aus - nicht Gegenstand der Krankenhilfe nach § 37 BSHG, sondern eine heilpädagogische Maßnahme im Sinne von § 40 Abs. 1 Nr. 2 a BSHG (vgl. zu diesem Begriff Nds. OVG, Urteil vom 11.05.1990 - 4 A 168/88 -, FEVS 42, 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht